Was Medien sollen und was sie dürfen

Was bedeutet Pressefreiheit genau? Was sind die Rechte und Pflichten von Journalist:innen? Und was die Rechten und Pflichten von Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen im Umgang mit den Medien? Wir klären auf.

Heute ist internationaler Tag der Pressefreiheit. Doch was bedeutet Pressefreiheit eigentlich genau? Unter Pressefreiheit wird das Recht aller Medien wie beispielsweise Radio, TV oder Zeitungen auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit verstanden, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen. Damit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äusserung und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentlichkeit gewährleistet werden. Kurzum: die Pressefreiheit soll es den Medien ermöglichen, ihre Rolle als sogenannte «vierte Gewalt», also als Kontrollorgan von Politik und Wirtschaft, wahrzunehmen und damit die freie Meinungsbildung zu unterstützen.

Während viele Journalist:innen in Ländern rund um den Globus für ihre Pressefreiheit kämpfen müssen, haben wir in der Schweiz das Privileg, dass die Freiheit von Journalist:innen nicht gefährdet ist. Im internationalen Vergleich schafft es die Schweiz auf Rang 10 der Weltrangliste der Pressefreiheit 2021 von Reporters sans Frontières. So lässt sich sagen, dass die Pressefreiheit von Medienhäuser in der Schweiz gewährleistet ist.

Was heisst das aber für Unternehmen, Behörden und andere Organisationen? Müssen wir immer Rede und Antwort stehen, wenn wir Medienanfragen erhalten? Wie transparent müssen wir gegenüber Journalist:innen sein? Die Antworten auf diese Fragen hängen stark von der Unternehmung ab. Wenn es sich bei Ihrem Betrieb beispielsweise um eine Behörde handelt, müssen Sie mehr Informationen bereitstellen, als wenn es sich bei Ihrer Firma um eine Einzelfirma oder GmbH handelt. Wir beraten Sie hierzu sehr gerne individuell.

Wenn es zu einem Austausch mit Medien kommt, lohnt sich eine optimale Vorbereitung. Beispielsweise stellen sich bei einem Interview mit Printmedien immer wieder ähnliche Fragen: Darf ich Fragen im Nachhinein streichen? Habe ich das Recht, das Interview gegenzulesen? Wenn es ein Hintergrundgespräch war, darf ich dann den ganzen Artikel lesen? Und wenn etwas falsch ist, kann ich es korrigieren? Wir haben ein paar wichtige Fakten für Sie zusammengetragen.

Die Richtlinien des Schweizerischen Presserats besagen sehr klar:

  • Interviews dürfen von Journalist:innen bearbeitet und gekürzt werden. Dabei sollen die Hauptaussagen jedoch nicht entstellt werden.
  • Gestaltete Interviews für Printmedien müssen den Gesprächspartner:innen zur Korrektur und Autorisierung vorgelegt werden.
  • Die Partner:innen können keine Korrekturen anbringen, die völlig vom geführten Gespräch abweichen. Sie können keine Fragen streichen oder neue Fragen erfinden.
  • Falls die/der Interviewte das Interview massiv korrigiert und teilweise Aussagen in ihr Gegenteil verkehrt, so sollen die Journalist:innen die Interviewpartner:innen informieren, dass die Publikation in dieser Form nicht möglich ist.

Auch betreffend Recherchegesprächen hat der Presserat klare Anweisungen:

  • Bei längeren Recherchegesprächen müssen die veröffentlichten Zitate den Gesprächspartner:innen zur Genehmigung unterbreitet werden, ausser diese haben explizit darauf verzichtet. Zudem sind die Gesprächspartner:innen auf die Verwendung dieser Gespräche aufmerksam zu machen, damit das Durchlesen der Zitate in voller Kenntnis der Sachlage erfolgen kann.
  • Es widerspricht journalistischer Fairness, indirekte Zitate ohne Einwilligung des Betroffenen abzudrucken, wenn zuvor vereinbart worden ist, nur autorisierte Zitate zu publizieren.
  • Das Rechercheziel darf nicht verschleiert werden.
  • Eine Person mit wenig Medienerfahrung muss über ihr Recht informiert werden, die ihr zugeschriebenen Zitate vor der Veröffentlichung durchlesen zu können.

Wenn Sie immer wieder mit Medien in Kontakt stehen und eventuell sogar das eine oder andere Interview geben müssen, dann empfehlen wir Ihnen ein professionelles Medientraining mit unseren erfahrenen Medientrainerinnen Martina Vogel und Catherine Riesen. Gerne erarbeiten wir bei Bedarf einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Workshop. Mehr Informationen zu den Medientrainings von comm.versa finden Sie hier.